Umstrukturierung

Reform bringt neue Struktur

Die geplanten Strukturveränderungen umfassen alle bestehenden Organisationseinheiten: Neben einer Erhöhung der Anzahl an Fakultäten kommt es zur Zusammenlegung von Abteilungen, aber auch zur Etablierung neuer Fachbereiche. Ein Überblick über geplante Neugestaltungen und deren Begründungen von Seiten des Rektorats. 

Text: Mira Schlöpker

Derzeit bestehen vier Fakultäten an der Paris Lodron Universität Salzburg. Als älteste und kleinste definiert sich die Katholisch-Theologische Fakultät. Weiters gibt es die Rechtswissenschaftliche, die Naturwissenschaftliche, ebenso wie die Kultur- und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät. Letztere bildet gegenwärtig mit zwölf Fachbereichen und 30 Studienrichtungen die größte Lehr- und Verwaltungseinheit. Ergänzend bietet die Universität interfakultäre Fachbereiche wie beispielsweise Gerichtsmedizin und Forensische Neuropsychiatrie oder Sport- und Bewegungswissenschaft an. Mit der geplanten Umsetzung der sich derzeit in Diskussion befindenden Umstrukturierungspläne werden neben der Anzahl und Bezeichnung der Fakultäten auch teilweise deren Fachbereiche verändert. Der Fokus der Umstrukturierung liegt, laut Rektorat, im Versuch, möglichst viele Vorteile für alle Fachbereiche zu schaffen. Es soll mit der Strukturreform Klarheit in den Aufbau der einzelnen Fakultäten gebracht werden.

FAKULTÄT FÜR DIGITALE UND ANALYTISCHE WISSENSCHAFTEN

Das Rektorat sieht die Gründung jener neuen Fakultät als Möglichkeit einer strukturellen Vereinigung der digitalen und analytischen Fähigkeiten der Universität. Weiteres spiegelt jene Neuerschaffung die steigende Relevanz der Fächergruppen wider. Die Fakultät soll in der neuen Zusammensetzung die Fachbereiche „Artificial Intelligence and Human Interfaces“, „Informatik“, „Mathematik“ und „Geoinformatik“ umfassen. Als ursprünglich interfakultärer Fachbereich wurde Letzterer aufgrund seiner kritischen Größe hinzugefügt. „Artificial Intelligence and Human Interfaces“ inkludiert Gebiete wie beispielsweise Artificial Intelligence oder auch der Verarbeitung visueller Daten. Die beschriebene Konstellation der Fachbereiche ist laut Rektorat die konzeptuell klarste.

KATHOLISCH-THEOLOGISCHE FAKULTÄT

Die zukünftigen Fachbereiche definieren sich, wie auch aktuell, als „Bibelwissenschaft und Kirchengeschichte“, „Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät (KTH)“, „Praktische Theologie“ und „Systematische Theologie“. Aufgrund der geringen Anzahl an Absolvierenden im Bachelorstudium „Philosophie“ wird jenes der KTH mit jenem der (bisherigen) Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät vereint. Als Vorteil wird dabei das breitere thematische Angebot gesehen.

KULTURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Als Hauptgrund für die Trennung von der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät nennt das Rektorat die Schaffung einer klareren Struktur. Folglich kann sich die Kulturgesellschaftliche Fakultät verbessert durch vielfältige Methoden sowie Vergleichbarkeit in den Forschungsansätzen etikettieren. Die Umstrukturierungen ermöglichen den Fachbereichen vermehrt Entwicklungs- und Leistungsfähigkeit. Zu jenen Bereichen zählen „Altertumswissenschaften“, „Anglistik und Amerikanistik“, „Germanistik und Linguistik“, „Kunst-, Musik- und Tanzwissenschaft“ und „Romanistik und Slawistik“. Als erster Zusammenschluss kristallisiert sich „Germanistik und Linguistik“ heraus. Das Rektorat empfindet diese Verbindung als sinnvoll, aufgrund der inhaltlichen Nähe, sowie der kritischen Anzahl an Professuren in „Linguistik“. Der weitere Zusammenschluss besteht aus den derzeit noch separaten Fachbereichen „Romanistik“ und „Slawistik“. Der Verbund erfolgt hauptsächlich mit einer geringen Anzahl an Absolvierenden als Hintergrund. 

GESELLSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die zweite Hälfte der ursprünglich größten Fakultät der PLUS erweist sich als homogen strukturiert. Diese Eigenschaft sorgt für verbesserte Schnelligkeit bei strategischen Entscheidungen hinsichtlich der Forschungslenkung und diesbezüglichen Fragestellungen. Als die Fachbereiche der Fakultät werden „Erziehungswissenschaft“, „Geschichte“, „Kommunikationswissenschaft“, „Philosophie“, „Politikwissenschaft“ sowie „Soziologie und Sozialgeografie“ ausgewiesen. Letzterer Bereich inkludiert „Sozial- und Wirtschaftsgeografie“, sowie „Geographie- und Wirtschaftskunde“, aufgrund deren gesellschaftswissenschaftlichen Orientierung. Die Evolution der „Politikwissenschaften“ zu einer relativen Größe macht sie zukünftig zu einem eigenständigen Fachbereich. Das Bachelorstudium „Philosophie“ wird, wie bereits erwähnt, mit jenem der KTH zusammengefügt. 

NATUR- & LEBENSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Umbenennung erfolgt in Anbetracht der teilweise lebenswissenschaftlichen Eigenschaften bestimmter Fachbereiche. Unter neuem Namen umfasst die Fakultät sowohl „Biowissenschaften und Medizinische Biologie“, „Chemie und Physik der Materialien“, „Umwelt und Biodiversität“, sowie „Psychologie“, als auch „Sport- und Bewegungswissenschaft“ und „Gerichtsmedizin und Forensische Psychiatrie“. Die beiden Letztgenannten weisen Vorteile in der Kooperation mit den jeweils anderen Bereichen der Fakultät auf. Aus diesem Grund finden sich die ursprünglich interfakultären Fachbereiche als eigene Bereiche der Natur- und Lebenswissenschaftlichen Fakultät wieder. Als Folgeerscheinung einer Neuorientierung des derzeitigen Fachbereichs „Geographie und Geologie“ wird dieser unbenannt zu „Umwelt und Biodiversität“. Das Rektorat sieht diesen Schritt als notwendige Profilschärfung. Ähnliches gilt für den Bereich „Biowissenschaften“ in der Umbenennung zu „Biowissenschaftliche und Medizinische Biologie“. Gründe für dieses Vorgehen sind der steigende Fokus der heutigen Fachrichtung auf molekulare und medizinische Biologie. 

RECHT- & WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die zukünftigen Fachdisziplinen der Fakultät lauten „Arbeits- und Wirtschaftsrecht“, „Betriebswirtschaftslehre“, „Öffentliches Recht“, „Privatrecht“, „Strafrecht und Strafverfahrensrecht“, „Völkerrecht, Europarecht und Grundlagen des Rechts“ sowie „Volkswirtschaftslehre“. Zu einer der Veränderungen zählt die Aufteilung der „Wirtschaftswissenschaften“ in „Volkswirtschaftslehre“ und „Betriebswirtschaftslehre“. Des Weiteren sieht das Rektorat Vorteile in der Verselbstständigung des Fachbereiches „Öffentliches Recht“. Das nun ebenfalls emanzipierte „Völkerrecht, Europarecht“ wird mit „Grundlagen des Rechts“ ergänzt. In jenem neu zusammengesetzten Fachbereich werden Inhalte der, in Zukunft nicht mehr als Fachbereich bestehenden, „Sozial- und Wirtschaftswissenschaften miteinbezogen. Das Rektorat sieht dabei eine Verdeutlichung der Leistungsfähigkeit in den Grundlagenfächern und in Fragestellungen des internationalen und europäischen Rechts. 

Titelbild: Shutterstock / Andrea Schernthaner
Dieser Artikel ist im PUNKT. 02/20 erschienen.